Gemeinde
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Die Wasseranschlussgebühr in Höhe von € 1,00/m³ nach TVAG 2011 inkl. 10% USt dient zur Deckung der Planungs- und Baukosten und Kosten für aufgenommene Darlehen (Schuldendienst) neuer Wasserversorgungsanlagen.
Die Wasserbenützungsgebühr in Höhe von € 1,25/m³ Verbrauch inkl. 10% USt dient zur Kostendeckung für den Betrieb und die Instandhaltung bestehender Wasserversorgungsanlagen.
Die Gebühren gelten ab 01.01.2025.