Gemeinde
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Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe (3% der Bemessungsgrundlage). Sie wird von den Gemeinden erhoben, ist jedoch bundesgesetzlich geregelt.
Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Der Begriff des Unternehmers deckt sich weitgehend mit jenem des Umsatzsteuerrechts. Dazu zählen daher auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit ihren Betrieben gewerblicher Art, Stiftungen, Mitunternehmerschaften, und sonstige Personengesellschaften.
Bemessungsgrundlage sind die Bruttoarbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer, in einer österreichischen Gemeinde gelegenen, Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Weiters unterliegen Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art (z.B. pauschalierte Kostenersätze, Kilometergeld, Diäten) an freie Dienstnehmer der Kommunalsteuerpflicht (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung).
Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und ist bis zum 15. des darauf folgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten. Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ist bis zum 31.März des darauf folgenden Kalernderjahres eine nach Kalendermonaten aufgegliederte Steuererklärung abzugeben.