Gemeinde
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Die Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 6,70/m³nach TVAG 2011 inkl. 10% USt dient zur Deckung der Planungs- und Baukosten sowie der Kosten für aufgenommene Darlehen (Schuldendienst) für neue Kanalanlagen.
Die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von € 2,75/m³ Verbrauch inkl. 10% USt dient zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Kanalanlagen und des Klärwerkes.
Die Gebühren gelten ab 01.01.2025.