Gemeinde
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Das Land Tirol gewährt in diesem Jahr wieder den Tirol Zuschuss, der von 01. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann. Dieser setzt sich zusammen aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss.
Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. Voraussetzung zur Beantragung ist ein Hauptwohnsitz in Tirol.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular des Landes Tirol erfolgen (zum Online-Formular), alternativ findet ihr weiter unten das Antragsformular zum Ausdrucken oder es liegen auch welche im Gemeindeamt auf.
Antragstellern, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 automatisch einen Folgeantrag (zum Folgeantrag) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.
Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.
Antragsformular
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024