Geburt

Die Anzeige einer Hausgeburt wird üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Im Übrigen werden Geburten durch das Krankenhaus angezeigt. Bei den Krankenhäusern St. Johann in Tirol und Kufstein werden die Personenstandsbehörden automatisch von der Geburt eines Kindes informiert.


    Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
    • Geburtsurkunde beider Elternteile (bzw. der Mutter)
    • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bzw. der Mutter)
    • Heiratsurkunde der Eltern
    • Gebühr € 9,30 (Ausstellung einer Geburtsurkunde € 7,20 und Verwaltungsgebühr € 2,10)

    Zuständig