Wasseranschluss- Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

Die Wasseranschlussgebühr in Höhe von € 0,97/m³ nach TVAG 2011 inkl. 10% USt dient zur Deckung der Planungs- und Baukosten Wassergebühr und Kosten für aufgenommene Darlehen (Schuldendienst) neuer Wasserversorgungsanlagen.

Die Wasserbenützungsgebühr in Höhe von € 1,13/m³ Verbrauch inkl. 10% USt dient zur Kostendeckung für den Betrieb und die Instandhaltung bestehender Wasserversorgungsanlagen. 


Die Gebühren gelten ab 01.01.2024.