Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe - Formular zur Selbstbemessung

Seit 01.01.2020 ist das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz in Kraft. Da es sich um eine Selbstbemessungsabgabe handelt, wird seitens der Gemeinde ein Erinnerungsschreiben anstatt einer Vorschreibung zugestellt.

Im beigefügten Dokument sind die wichtigsten Informationen zur Freizeitwohnsitzabgabe zusammengefasst. Dabei bezieht sich das Land Tirol unter anderem auf das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz und das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016.

Die dazugehörige Verordnung der Gemeinde Kirchberg finden Sie hier: Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe.  

Das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe - Formular zur Selbstbemessung kann jederzeit im Gemeindeamt abgegeben oder per E-Mail übermittelt werden.

Hinweise: 

  • Ein konsensloser, nicht bewilligter Freizeitwohnsitz wird durch die Entrichtung der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe nicht legitimiert.
  • Die Abgabe ist jährlich bist 30.04. selbst zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten. 
  • Bei Missachtung der Zahlungspflicht gem. § 5 Abs 2 TFWAG trotz Vorliegen eines Abgabentatbestandes entsprechend dem Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz erfolgt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe.

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