Mietzinsbeihilfe

Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Mietwohnungen, Annuitätenbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Vorhaben im Eigentum (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser usw.).

Die Mietzinsbeihilfe (Formular) / Annuitätenbeihilfe (Formular) unterstützt den Mietzins für private (nicht öffentliche und nicht gemeinnützige) Wohnungen.

Die Mietzinsbeihilfe kann auch via Online Antrag gestellt werden. 

Vorraussetzungen für die Gewährung der Mietzinsbeihilfe:
1. Mindestens fünfjähriger Hauptwohnsitz in Tirol für 
    Nicht-EU-Bürger,
    davon mind. 2 Jahre Hauptwohnsitz in Kirchberg
2. lückenloser Nachweis des Jahreseinkommens des
    Vorjahres

Nähere Inforamtionen erhalten Sie im Gemeindeamt oder unter: Land Tirol - Mietzins

Zuständig

Zuständigkeiten