Kanalanschluss- Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

Die Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 6,40/m³nach TVAG 2011 inkl. 10% USt dient zur Deckung der Planungs- und Baukosten sowie der Kosten für aufgenommene Darlehen (Schuldendienst) für neue Kanalanlagen.

Die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von € 2,53/m³ Verbrauch inkl. 10% USt dient zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Kanalanlagen und des Klärwerkes.


Die Gebühren gelten ab 01.01.2024.