Heiz- und Wohnkostenzuschuss

Das Land Tirol gewährt in diesem Jahr wieder den Tirol Zuschuss, der von 01. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann. Dieser setzt sich zusammen aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss.

Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. Voraussetzung zur Beantragung ist ein Hauptwohnsitz in Tirol.  

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular des Landes Tirol erfolgen (zum Online-Formular), alternativ findet ihr weiter unten das Antragsformular zum Ausdrucken oder es liegen auch welche im Gemeindeamt auf.

Antragstellern, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 automatisch einen Folgeantrag (zum Folgeantrag) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25. 

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich:  www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

 Antragsformular

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024

Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024