Erschließungsbeitrag

Zuständig

Der Erschließungsbeitrag entsteht bei der Erschließung neuer Bauten sowie der Erweiterung, mit welcher die Kubatur geändert wird. Die Höhe ist von der Baumasse gemäß dem Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz 2011 i.d.g.F. abhängig. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus dem Bauplatzanteil und dem Baumassenanteil.

Diese Baukostenabgabe ist einmalig an die Gemeinde zu entrichten. Der Erschließungskostenbeitrag beträgt derzeit € 17,10. 

Für Fragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Kirchberg in Tirol zur Verfügung.